Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung des Werkes “Zweiohrküken” zugunsten Warner Bros. Entertainment GmbH. Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, im Ergebnis einen Upload des Filmwerkes zu dulden. Eine Unterlassungserklärung wird ebenso gefordert, wie Schadensersatz.

Im Allgemeinen erscheint es nicht empfehlenswert, die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unmodifiziert abzugeben. Andererseits besteht grundsätzlich eine Antwortpflicht des Abgemahnten. Um mithin auf derartige Abmahnungen angemessen zu reagieren, bitten wir Sie, uns Ihre Abmahnung zukommen zu lassen oder uns anzurufen:

Tel: 0511/590910/30

Fax:0511/590910/55

eMail: info@abmahnungsrechte.de

Wir helfen Ihnen in jedem Fall! Ab 89€ brutto. Bitte besuchen Sie auch: http://www.abmahnungabwehren.de

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