Die Kanzlei Vahrenwald und Kretschmer aus Berlin ist für die Süddeutsche Film- und Medienproduktionsgesellschaft Ltd., München, tätig. Für diese Mandantin hat die Kanzlei von Rechtsanwalt Prof. A. Vahrenwald aktuell einen Anschlussinhaber abgemahnt, der demnach den Film “Hausbesuch bei Natscha mit Happy End” über seinen Anschluss öffentlich zugänglich gemacht haben soll.

In der Folge wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ebenso wie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 800,- Euro zzgl. USt., mithin 952,- Euro.

Im Allgemeinen erscheint es nicht empfehlenswert,die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unmodifiziert abzugeben. Andererseits besteht grundsätzlich eine Antwortpflicht des Abgemahnten.

Damit Sie wissen, wie Sie auf Abmahnungen dieser Art angemessen reagieren,lassen Sie uns Ihre Abmahnung zukommen oder rufen Sie uns an:

Tel:0511/357356-0 Fax:0511/357356-29

eMail:info@abmahnungsrechte.de

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