Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen für Sony Music Entertainment Germany GmbH die unerlaubte Verwertung des Musikwerkes von „Mark Medlock – Rainbow’s End“ ab.

Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, im Ergebnis einen Upload des Werkes zu dulden. Eine Unterlassungserklärung wird ebenso gefordert, wie Schadensersatz.

Im Allgemeinen erscheint es nicht empfehlenswert, die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unmodifiziert abzugeben. Andererseits besteht grundsätzlich eine Antwortpflicht des Abgemahnten. Damit Sie wissen, wie Sie auf Abmahnungen dieser Art angemessen reagieren, lassen Sie uns Ihre Abmahnung zukommen oder rufen Sie uns an

Tel:0511/357356-0
Fax:0511/357356-29

 

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Wir helfen Ihnen in jedem Fall! Ab 89€ netto. Bitte besuchen Sie auch: http://www.abmahnungabwehren.de

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