Die Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte mahnen für die IPforceOne GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Filmwerke, z.B. “Rise of the Gargoyles”, ab. Dabei wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nebst Zahlung eines Vergleichbetrages in Höhe von 850 EUR verlangt.

Im Allgemeinen erscheint es nicht empfehlenswert, die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unmodifiziert abzugeben. Andererseits besteht grundsätzlich eine Antwortpflicht des Abgemahnten. Um mithin auf derartige Abmahnungen angemessen zu reagieren, bitten wir Sie, uns Ihre Abmahnung zukommen zu lassen oder uns anzurufen:

Tel: 0511/590910/30

Fax:0511/590910/55

eMail: info@abmahnungsrechte.de

Wir helfen Ihnen in jedem Fall! Ab 89€ brutto. Bitte besuchen Sie auch: http://www.abmahnungabwehren.de

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