Vorlage der Vollmacht bei Abmahnung mit Unterlassungserklärung nicht erforderlich

Der BGH hat mit Urteil vom 19.05.2010 (Az.: I ZR 140/08) den bisherigen Formalstreit, ob einer Abmahnung eine Originalvollmacht beizulegen ist,  entschieden. Soweit – wie in der Regel – die Abmahnung mit einer (vorformulierten) Unterlassungserklärung und damit dem Angebot zum Read More

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnt für die Ino Handels & Vertriebs GmbH den Film „Meine perv. Ex-Freundin-P. Privat 15″ab.

Im Allgemeinen erscheint es nicht empfehlenswert, die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unmodifiziert abzugeben. Andererseits besteht grundsätzlich eine Antwortpflicht des Abgemahnten. Um mithin auf derartige Abmahnungen angemessen zu reagieren, bitten wir Sie, uns Ihre Abmahnung zukommen zu lassen oder uns anzurufen:

Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung “Zweiohrküken” für Warner Bros

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung des Werkes “Zweiohrküken” zugunsten Warner Bros. Entertainment GmbH. Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, im Ergebnis einen Upload des Filmwerkes zu dulden. Eine Unterlassungserklärung wird ebenso gefordert, wie Schadensersatz.

Abmahnung: Winterstein Rechtsanwälte für die IPforceOne GmbH

Die Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte mahnen für die IPforceOne GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Filmwerke, z.B. “Rise of the Gargoyles”, ab. Dabei wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nebst Zahlung eines Vergleichbetrages in Höhe von 850 EUR verlangt.

Google gewinnt für sein Youtube einen weiteren Urheberrechtsstreit, diesmal in Spanien

Die spanischen Richter meinen, der Urheberrechteinhaber müsse selbst geschützte Inhalte identifizieren. Sodann sei dies Google mitzuteilen und erst dann begähne die Haftung von Google. Zudem bestehe für Urheberrechteinhaber ein von Youtube zur Verfügung gestelltes Löschverfahren, das genutzt werden könne.

U+C mahnen im Namen der Ino GmbH wegen pornografischen Filmwerken ab:

Die Rechtsanwälte U+C (Urmann + Collegen aus Regensburg) mahnen im Namen und im Auftrage der Ino GmbH wegen diverser Urheberrechtsverletzungen von pornografischen Filmwerken ab. Anwaltliche Gebühren und Schadensersatz sind verpauschalisiert. Im übrigen verlangen die Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantin eine Read More

Den Inhaber eines Internetanschlusses, von dem aus ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Zustimmung des Berechtigten öffentlich zugänglich gemacht worden ist, trifft eine sekundäre Darlegungslast, wenn er geltend macht, nicht er, sondern ein Dritter habe die Rechtsverletzung begangen.

a) Den Inhaber eines Internetanschlusses, von dem aus ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Zustimmung des Berechtigten öffentlich zugänglich gemacht worden ist, trifft eine sekundäre Darlegungslast, wenn er geltend macht, nicht er, sondern ein Dritter habe die Rechtsverletzung begangen. b) Der Read More