Der Film “Die Drei Musketiere (2011)” wird im Namen der Constantin Film Verleih GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Vom Adressaten der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie verpauschalisierte 956,00 Euro gefordert.

Im Allgemeinen erscheint es nicht empfehlenswert,die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unmodifiziert abzugeben. Andererseits besteht grundsätzlich eine Antwortpflicht des Abgemahnten.

Damit Sie wissen,wie Sie auf Abmahnungen dieser Art angemessen reagieren,lassen Sie uns Ihre Abmahnung zukommen oder rufen Sie uns anTel:0511/357356-0
Fax:0511/357356-29

eMail:info@abmahnungsrechte.de

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