Ohne gesonderte Geltendmachung weiterer Verstösse kann eine Unterlassungserklärung bezüglich des ersten Verstosses ausreichen

Gibt der Schuldner auf eine Unterlassungsverfügung, durch die ihm unter-schiedliche, in einem ersten Schreiben enthaltene Äußerungen untersagt wor-den sind, eine Abschlusserklärung ab, so besteht für eine auf die Untersagung eines zweiten Schreibens gerichtete weitere Unterlassungsklage, die sich auf kerngleiche Äußerungen Read More