Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Zulässigkeit der Verwertung von sogenannten Abstracts entschieden. Näheres unter:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=54209&pos=0&anz=229

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