Die Constantin Film Verleih GmbH hat die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mit der Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Urheberrecht hinsichtlich des Werkes “Resident Evil: Retribution” beauftragt.

Mit den danach ausgesprochenen Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und auch die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 956,- Euro, mit dessen Leistung die Zahlungsansprüche aus der Urheberrechtsverletzung erledigt werden können.

Wir raten davon ab, die Zahlung direkt zu leisten und die, mit der Abmahnung vorgelegte Unterlassungserklärung ohne weitere Prüfung zu unterschreiben, da man sich damit dann auch direkt verpflichtet. Zuvor sollte man die alternativen Reaktionsoptionen kennen.

Im Allgemeinen erscheint es nicht empfehlenswert,die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unmodifiziert abzugeben. Andererseits besteht grundsätzlich eine Antwortpflicht des Abgemahnten.

Damit Sie wissen, wie Sie auf Abmahnungen dieser Art angemessen reagieren,lassen Sie uns Ihre Abmahnung zukommen oder rufen Sie uns an:

Tel:0511/357356-0 Fax:0511/357356-29

eMail:info@abmahnungsrechte.de

Wir helfen Ihnen in jedem Fall! Ab 89€ netto. Bitte besuchen Sie auch:

http://www.abmahnungabwehren.de

http://www.iprecht.de

http://www.bwlh.de

 

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