Weiterhin sind einige Rechteinhaber damit befasst, gegen illegale Nutzung von Tauschbörsen vorzugehen, soweit die Werke der jeweiligen Rechteinhaber betroffen sind.

So versendet die Sony Music Entertainment Germany GmbH über die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München Abmahnungen.

In den Abmahnschreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und darüber hinaus auch die Zahlung eines Betrages in Höhe von 956,00 Euro.

Im Allgemeinen erscheint es nicht empfehlenswert,die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unmodifiziert abzugeben. Andererseits besteht grundsätzlich eine Antwortpflicht des Abgemahnten.

Damit Sie wissen, wie Sie auf Abmahnungen dieser Art angemessen reagieren,lassen Sie uns Ihre Abmahnung zukommen oder rufen Sie uns an:

Tel:0511/357356-0 Fax:0511/357356-29

eMail:info@abmahnungsrechte.de

Wir helfen Ihnen in jedem Fall! Ab 89€ netto. Bitte besuchen Sie auch:

http://www.abmahnungabwehren.de

http://www.iprecht.de

http://www.bwlh.de

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