Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrage der Sony Music Entertaiment Germany GmbH Anschlussinhaber ab, über deren Internetanschluss das Werk der “Band of Horses” – “Mirage Rock” öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll.

In der Folge wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, wie auch die Zahlung eines Betrages in Höhe von 956,- Euro, in Erledigung der Anwaltskosten und eines Schadensersatzanspruchs.

Im Allgemeinen erscheint es nicht empfehlenswert,die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unmodifiziert abzugeben. Andererseits besteht grundsätzlich eine Antwortpflicht des Abgemahnten.

Damit Sie wissen, wie Sie auf Abmahnungen dieser Art angemessen reagieren,lassen Sie uns Ihre Abmahnung zukommen oder rufen Sie uns an:

Tel:0511/357356-0 Fax:0511/357356-29

eMail:info@abmahnungsrechte.de

Wir helfen Ihnen in jedem Fall! Ab 89€ netto. Bitte besuchen Sie auch:

http://www.abmahnungabwehren.de

http://www.iprecht.de

http://www.bwlh.de

Schreibe einen Kommentar