Die Universum Film GmbH lässt über die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München Anschlussinhaber auf Unterlassung in Anspruch nehmen.

Mit den durch die Kanzlei Waldorf Frommer versandten Abmahnungen wird demnach einerseits die Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungserklärung eingefordert, aber auch eine pauschlierte Zahlung, mit der im Vergleichswege die Zahlungsforderungen auf Aufwendungs- und Schadensersatz abgegolten werden könnten. Grund für die hier in Bezug genommene Abmahnung ist der Vorwurf, dass über den Anschluss des adressierten Anschlussinhabers das Werk “Sams im Glück” öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll, was regelmäßig durch die Verwendung von sogenannter Filesharing- oder Tauschbörsen-Software geschieht.

Die Zahlungshöhe beträgt demnach 956,- Euro. Eine Unterlassugserklärung liegt dem Schreiben im Entwurf schon bei.

Im Allgemeinen erscheint es nicht empfehlenswert,die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unmodifiziert abzugeben. Andererseits besteht grundsätzlich eine Antwortpflicht des Abgemahnten.

Damit Sie wissen, wie Sie auf Abmahnungen dieser Art angemessen reagieren,lassen Sie uns Ihre Abmahnung zukommen oder rufen Sie uns an:

Tel:0511/357356-0 Fax:0511/357356-29

eMail:info@abmahnungsrechte.de

Wir helfen Ihnen in jedem Fall! Ab 89€ netto. Bitte besuchen Sie auch:

http://www.abmahnungabwehren.de

http://www.iprecht.de

http://www.bwlh.de

Schreibe einen Kommentar