Die EMI Music Germany GmbH & Co. KG verschickt – wie auch schon berichtet – über die Kanzlei Kornmeier & Partner Abmahnschreiben aufgrund darin so dargestellter Verstöße des Adressaten und Anschlussinhabers gegen das Urheberrecht der EMI Music Germany GmbH & Co. KG. Diese betreffen unter anderem das Werk „She Wolf (Falling to Pieces) feat. Sia von David Guetta.
In den Abmahnungen wird sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, als auch weiterhin die Zahlung eines pauschaliert angenommenen Betrages in Höhe von 450,00 Euro, zur Abgeltung der wegen der Verletzung bestehenden Zahlungsansprüche.

Im Allgemeinen erscheint es nicht empfehlenswert,die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unmodifiziert abzugeben. Andererseits besteht grundsätzlich eine Antwortpflicht des Abgemahnten.

Damit Sie wissen, wie Sie auf Abmahnungen dieser Art angemessen reagieren,lassen Sie uns Ihre Abmahnung zukommen oder rufen Sie uns an:

Tel:0511/357356-0 Fax:0511/357356-29

eMail:info@abmahnungsrechte.de

Wir helfen Ihnen in jedem Fall! Ab 89€ netto. Bitte besuchen Sie auch:

http://www.abmahnungabwehren.de

http://www.iprecht.de

http://www.bwlh.de

Schreibe einen Kommentar