Das Gutachten zur “Funktionstüchtigkeit” der Software mittels derer bei den Redtube-Abmahnungen die rechtsverletzenden Nutzer ermittelt worden sein sollen,  erscheint im Gewand eines technischen Gutachtens. Tatsächlich „testen“ die Gutachter jedoch lediglich, ob die Software überhaupt anlässliche eines einfachen Testlaufes richitge Ergebnisse liefert.

Derartige empirische Testverfahren sind zwar bei Heranziehen einer entsprechenden Vielfalt der Umgebungsvariablen ebenfalls anerkannt. Vorliegend „testen“ die Gutchter jedoch lediglich selbst das grundsätzliche Ergebnis der Software bei einem „Download“.

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